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Meldung zu möglichen Rechtsverletzungen oder Regelverstößen nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Unberechtigte Entwendung und Aneignung von Gegenständen oder Geld, etwa Behalten überlassener Sachen, Einstecken fremder Sachen, Greifen in die Barkasse.
Täuschung zur Schädigung des Vermögens eines anderen, eigene Bereicherung, Missbrauch der Verfügungsbefugnis oder eines Treueverhältnisses zum finanziellen Nachteil, etwa Erschwindeln von Leistungen, überhöhte Rechnungsstellung etc.
Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme, etwa Annahme oder Gewährung von Geschenken, Einladungen zu Veranstaltungen, Preisnachlässen oder sonstigen Vorteile oder Vergünstigungen zum eigenen Vorteil.
Verstöße gegen ordnungsgemäßes Rechnungswesen, etwa Vorgaben für Buchhaltung, Bilanzierung, Abschlussprüfung oder interne Kontrollen, der Rechnungslegung oder der Bilanzrevision, die zu unrichtigen Zahlen führen.
Verletzung von Vorschriften zum Gesundheitsschutz und der Sicherheit am Arbeitsplatz, die Gesundheitsgefährdungen und Arbeitsunfälle vermeiden sollen.
Verstöße gegen das Gebot der Gleichbehandlung und dem Verbot der Zurücksetzung aufgrund Herkunft, Religion, Geschlecht, persönlicher Orientierungen etc. sowie Bedrängung der Privatsphäre, auch etwa Mobbing oder Bossing.
Verstöße gegen die Schweigepflicht, das Patientengeheimnis, den Datenschutz, Rechte von Betroffenen nach der DSGVO und unerlaubte Eingriffe in den Schutz der Privatsphäre.
Unterlassen angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen, rechtswidrige Erlangung, Nutzung oder Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses
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